Der dena - Energieausweis
Energieausweis für Gebäude
Seit 01.10.2009ist die neue EnEV 2009 in Kraft, mit Auswirkungen auf (KfW) Förderungen. Es ist für alle Wohngebäude, bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung der Energieausweis Pflicht (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis). Für Wohngebäude, mit Bauantrag ab 1.11.1977 oder mehr als 4 Wohnungen besteht Wahlfreiheit, für alle anderen kann nur noch der Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Ausnahme: Das Gebäude erfüllt (z.B. durch Modernisierung) die Wärmeschutz-verordnung vom 11.8.1977
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Nicht für alle bestehende Gebäude ist zwingend der bedarfsbasierte Energieausweis (Bedarfsausweis) erforderlich. Je nach Größe und Alter eines Gebäudes ist in bestimmten Fällen auch der einfachere verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) ausreichend.
Von der dena (Deutsche Energie-Agentur) wir grundsätzlich der Bedarfsausweis empfohlen, da in diesem die Infomationsdichte höher ist und somit auch aussagekräftiger.
Da dieser einen wesentlich genaueren Energiekennwert liefert. Für alle Gebäude bestand bis zum 30.09.08 Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
BedarfsausweisIm Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet und die Anlagentechnik detailiert berücksichtigt. Hieraus ergibt sich der Jahresenergiebedarf sowie der Primärenergiebedarf. Die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen werden aus den Ergebnissen sofort sichtbar. Der Bedarfsausweis ist wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird daher auch von der dena (Deutsche Energie-Agentur) empfohlen. |
VerbrauchsausweisDer Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Deshalb ist das Ergebnis stark abhängig von den Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind nur bedingt möglich, da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht bewertet werden. |




